Motiv aus der Kanzlei: Steuergesetze

Bundesrat fordert steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement

Der Bundesrat hat sich am 9. Oktober 2020 mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf, insbesondere sollte gesellschaftliches Engagement steuerlich besser honoriert werden.

Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.

Außerdem soll der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen nach Ansicht der Länder erhöht werden: von derzeit 5000 auf künftig 7500 Euro.

Das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft müsse ebenfalls unterstützt werden – sie sollten künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Auch dies entspreche einer früheren Forderung der Länder, die der Bundestag bislang nicht aufgegriffen habe.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 12.10.2020