Motiv aus der Kanzlei: Steuergesetze

Be­fris­te­te Ab­sen­kung der Um­satz­steu­er­sät­ze

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.

Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Ungeklärt sind bislang viele umsatzsteuerliche Detailfragen wie bspw. Fragen zu den Dauerrechnungen, Anzahlungen und Gutscheinen. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab.

Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder und kann vom Webserver des BMF als PDF heruntergeladen:

Ent­wurf ei­nes be­glei­ten­den BMF-Schrei­bens

Aktualisierung am 24.06.2020: Der erste Entwurf vom 11. Juni 2020 wurde aktualisiert. Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den Stand vom 23. Juni 2020 wieder.

Aktualisierung am 01.07.2020: Nunmehr steht das finale BMF-Schreiben zur Verfügung.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 15.06.2020