Motiv aus der Kanzlei: Kanzleistempel

Beratung von Familienstiftungen

Die Familienstiftung ist die älteste Rechtsform, die es in Deutschland gibt. Es existieren momentan ca. 600 Familienstiftungen deutschlandweit. Man sollte sie nicht mit der gemeinnützigen Stiftung ver­wechseln. Die Familienstiftung ist dazu da, die Familie zu fördern und zwar ausschließlich diese. Sie gehört niemanden, sondern existiert, sobald sie durch das Oberregierungspräsi­dium eingetragen ist.

Vorteile und Besonderheiten

Die Ziele der Stiftung werden schriftlich durch den oder die Stifter fixiert. Es wird Vermögen an die Stiftung übertragen und diese kann durch die Erträge aus dem Vermögen nunmehr den Stifter und/oder die Kinder und Kindeskinder mit Geldbeträgen un­terstützen. Besonders interessant ist es, hier z.B. Gesellschaftsanteile an einer GmbH zu über­tragen. Dieser Übertrag ist normalerweise schenkungssteuerfrei. Bei entsprechenden Werten der Firma kann dies bei einem späteren Verkauf durchaus große steuerliche Vorteile nach sich ziehen, da die Steuerzahllast deutlich geringer ausfallen kann, als auf der privaten Ebene. Auch erbrechtlichen Streitigkeiten der Abkömmlinge wird vorgebeugt, da das Vermögen nicht mehr ihnen gehört, sondern der Familienstiftung und diese keine Erben hat, sondern nur eine Sat­zung, aus der hervorgeht, wer mit welchen Beträgen unterstützt wird.

Dies ist nur ein grober Überblick. Bei Interesse sollten Sie sich bei uns melden, damit wir Ihre Fragen im Detail klären können.